
§ 1 Gegenstand der Beratung
Der Gegenstand der Beratung ist eines der vorweg genannten Modelle der Beratung oder der Seminare oder eine Kombination aus mehreren Modellen, die bei Vertragsabschluss näher beschrieben wird.
§ 2 Art und Weise der Beratung
Die Beratungen werden durch Frau Dipl.-Psych. Christine Wenmakers oder andere, mit A&O-Management kooperierende Trainer und Berater, erbracht. Auf Seiten des Auftraggebers wird ein Ansprechpartner bestimmt. Die Art und Weise, sowie der Ort der Beratung werden vorher vertraglich festgelegt.
§ 3 Honorar und Aufwendungsersatz
Das Honorar und Aufwendungsersatz (Nebenkosten) sind in der entsprechenden allgemeinen Honorarordnung beschrieben oder werden einzeln vereinbart.
§ 4 Abrechnung und Zahlung
Alle erbrachten Leistungen werden nach Rechnungslegung fällig. Der Auftragnehmer hat bei langwierigen Projekten und Beratungen das Recht, Zwischenrechnungen zu stellen.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages ist auf die Durchführung der Beratung/des Projektes bzw. des Seminares befristet. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jeweils mit einer Frist von 21 Tagen gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei ganz- und mehrtägigen Beratungen und Seminaren die Teilnehmer für die Dauer der Beratung bzw. des Seminars von ihrer sonstigen Arbeit entbunden sind. Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass der/die (zukünftige) Projektleiter/in an den Beratungen und Seminaren teilnimmt und auch während der gesamten Dauer der Beratungen bzw. Seminare zur Verfügung steht. Der Berater darf für Arbeiten, die mit dem Beratungsprojekt zusammenhängen, Kopiergeräte, Telefon und Telefax des Auftraggebers unentgeltlich nutzen.
§ 7 Interessenkollision und Datenschutz
Die Berater von A&O-Management verpflichten sich während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Personen zu beraten, die mit dem Auftraggeber konkurrieren und keine Personen zu beraten, die geschäftliche Beziehungen von erheblicher Bedeutung mit dem Auftraggeber haben. Der Berater wird sich weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligen, die mit dem Auftraggeber in Wettbewerb stehen. Der Berater ist zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Vertragspartner sind und bleiben im Rahmen dieser Vertragsbeziehung unabhängige Unternehmen bzw. selbständig tätige Personen. Sie sind nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten oder für die jeweils andere Vertragspartei Verpflichtungen einzugehen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die der unwirksamen am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.
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